Begräbnis

BEGRÄBNIS VON AUS DER GEMEINSCHAFT DER KIRCHE AUSGETRETENEN PERSONEN 

Es kommt immer häufiger vor, dass Angehörige einer von der Kirche ausgetretenen Person, um ein Begräbnis unter Mitwirkung der Kirche bitten.Natürlich sind wir als Kirche für die seelsorgliche Begleitung der Angehörigen da. Gleichzeitig achten wir voll und ganz die Entscheidung, dass jemand der Gemeinschaft der Kirche nicht mehr angehören wollte. Es versteht sich, dass er auf Dienste der Gemeinschaft nicht mehr bauen kann. Das Begräbnis ist aber ein Werk der Barmherzigkeit. In der konkreten Form sind daher Auswirkungen der Nicht-Zugehörigkeit des Verstorbenen zu sehen.

Folgende Regeln leiten sich in Übereinstimmung mit den Richlinien der österreichischen Bischofskonferenz ab:

  • Der Sarg/die Urne wird nicht in die Kirche getragen, sondern bleibt in der Aufbahrungshalle.
  • Nach einer Verabschiedungsfeier, die dort stattfindet und vorab mit den Angehörigen besprochen wurde, begleitet der Begräbnisleiter den Trauerzug zum Grab und führt dort die Beisetzung wie gewohnt durch.
  • Auf Wunsch der Angehörigen kann nach der Beisetzung eine "Seelenmesse" in der Kirche gefeiert werden. Eine eventuell gewünschte musikalische Gestaltung hierbei muss von den Angehörigen selbst organisiert werden

MÖGLICHKEIT ZUM WIEDEREINTRITT

Allen Ausgetretenen wollen wir sagen: Es gibt auch die Möglichkeit, wieder in die Kirche einzutreten. Es kann ja sein, dass sich ihre Einstellung zur Kirche verändert hat: durch Begegnungen, durch eine Krise oder durch ein sehr erfreuliches Ereignis. Melden Sie sich bei einem Seelsorger Ihres Vertrauens.